Antragstellung – Ihr Weg zu uns in die Vitalisklinik
Medizinische Rehabilitation – gut vorbereitet in die Vitalisklinik
Eine medizinische Rehabilitation unterstützt Sie dabei, Ihre Gesundheit zu stabilisieren, Beschwerden zu verbessern und Ihre Leistungsfähigkeit im Alltag, im Beruf oder nach einer akuten Erkrankung wieder aufzubauen. Als Mitglied der Sozialversicherung haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ein Recht auf notwendige Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit.
Auf dieser Seite finden Sie eine verständliche Orientierung, wie der Weg in die Vitalisklinik aussehen kann: von der Beantragung einer medizinischen Rehabilitation über die Anschlussheilbehandlung bis hin zum Wunsch- und Wahlrecht und den zuständigen Kostenträgern.
Wichtig zu wissen
Die konkrete Zuständigkeit hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Häufig kommen die gesetzliche Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung als Kostenträger infrage. Ihre Krankenkasse kann grundsätzlich bei der Klärung der Zuständigkeit unterstützen.

Medizinische Rehabilitation beantragen
Wenn Sie eine medizinische Rehabilitation beantragen möchten, ist der erste Schritt in der Regel das Gespräch mit Ihrer hausärztlichen oder fachärztlichen Praxis. Dort kann eingeschätzt werden, ob eine Rehabilitation medizinisch sinnvoll ist und welche Unterlagen für den Antrag benötigt werden.
Mit ärztlicher Unterstützung stellen Sie den Antrag anschließend beim zuständigen Kostenträger. Je nach Situation kann dies zum Beispiel Ihre gesetzliche Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung sein.
Was wird vorbereitet?
- ärztliche Einschätzung und Begründung der Rehabilitationsbedürftigkeit
- medizinische Unterlagen und relevante Vorbefunde
- Angaben zu Beschwerden, Einschränkungen und Rehabilitationszielen
Wohin geht der Antrag?
- Antragstellung beim zuständigen Kostenträger
- Prüfung der medizinischen Voraussetzungen und Zuständigkeit
- Benennung der Wunschklinik im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts
So entsteht eine nachvollziehbare Grundlage für die Bewilligung Ihrer Rehabilitationsmaßnahme und für die Auswahl einer geeigneten Fachklinik.
Anschlussheilbehandlung / Anschlussrehabilitation nach dem Krankenhaus
Eine Anschlussheilbehandlung oder Anschlussrehabilitation schließt sich unmittelbar an eine vorausgegangene akutstationäre Behandlung an – häufig nach einer Operation, einer schweren Erkrankung oder einem Krankenhausaufenthalt mit weiterem Rehabilitationsbedarf.
In diesem Fall wird die Antragstellung in der Regel bereits im Krankenhaus angestoßen. Die behandelnde ärztliche Abteilung arbeitet dabei meist mit dem Kliniksozialdienst zusammen. Dieser unterstützt bei der Organisation, der Antragstellung und der Abstimmung mit dem zuständigen Kostenträger.
Zwei typische Wege in die Rehabilitation
Geplante medizinische Rehabilitation
Sie befinden sich zu Hause oder in laufender ambulanter Behandlung und möchten eine Rehabilitationsmaßnahme beantragen.
- Gespräch mit der haus- oder fachärztlichen Praxis
- Antrag bei Krankenkasse oder Rentenversicherung
- Wunschklinik im Antrag benennen
Anschlussheilbehandlung / Anschlussrehabilitation
Sie befinden sich im Krankenhaus und benötigen direkt im Anschluss eine stationäre Rehabilitation.
- Einleitung über Krankenhaus und Sozialdienst
- medizinische Begründung durch die behandelnde Abteilung
- Abstimmung mit Kostenträger und Reha-Klinik

Wunsch- und Wahlrecht: Ihre Wunschklinik benennen
Nach § 8 SGB IX werden bei Entscheidungen über Leistungen zur Teilhabe berechtigte Wünsche der Leistungsberechtigten berücksichtigt. Das bedeutet: Sie können im Rehabilitationsantrag eine geeignete Wunschklinik benennen.
Die Vitalisklinik kann für Sie infrage kommen, wenn Ihre medizinische Situation zu unseren Schwerpunkten passt – insbesondere in den Bereichen Gastroenterologie, Stoffwechselerkrankungen, Diabetes, Ernährungsmedizin und begleitenden therapeutischen Angeboten.
Warum die Wunschklinik angeben?
Wenn Sie eine bestimmte Rehabilitationsklinik bevorzugen, sollte diese im Antrag ausdrücklich genannt und kurz begründet werden.
- passende medizinische Schwerpunkte
- Erfahrung mit relevanten Begleitdiagnosen
- geeignete Therapieangebote und fachliche Ausrichtung
Was sollte erfüllt sein?
Die Wunschklinik muss fachlich geeignet sein und die formalen Voraussetzungen für die Versorgung erfüllen.
- Ihr Krankheitsbild passt zum Behandlungsschwerpunkt
- die Klinik verfügt über erforderliche Verträge und Zulassungen
- geltende Qualitäts- und Zertifizierungsstandards werden erfüllt
Hinweis bei Ablehnung
Wird Ihre Wunschklinik trotz passender medizinischer und formaler Voraussetzungen nicht berücksichtigt, kann die Entscheidung geprüft und gegebenenfalls Widerspruch eingelegt werden.
Wann kann eine Wunschklinik berücksichtigt werden?
Damit eine Wunschklinik bewilligt werden kann, müssen die medizinischen und formalen Voraussetzungen passen. Dazu gehören insbesondere:
- Das Krankheitsbild passt zum Behandlungsschwerpunkt der Klinik.
- Nebendiagnosen können möglichst sinnvoll mitbehandelt werden.
- Die Klinik verfügt über die erforderlichen Verträge und Zulassungen.
- Die Klinik erfüllt die geltenden Qualitätsanforderungen und Zertifizierungsstandards.
Wird eine Wunschklinik trotz passender Voraussetzungen nicht berücksichtigt, kann die Entscheidung geprüft und gegebenenfalls Widerspruch eingelegt werden.
Kostenträger und Zulassungen der Vitalisklinik
Die Vitalisklinik verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V für die Indikationsbereiche Gastroenterologie und Stoffwechselkrankheiten. Damit ist die Klinik zur Versorgung gesetzlich Krankenversicherter zugelassen.
Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen führen wir sowohl stationäre Anschlussheilbehandlungen als auch stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen nach § 40 Abs. 2 SGB V durch.
Darüber hinaus besteht eine Belegungsvereinbarung mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch Rehabilitationsmaßnahmen zulasten der Deutschen Rentenversicherung können daher in der Vitalisklinik durchgeführt werden, wenn die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.
Für welche Kostenträger ist die Vitalisklinik zugelassen?
Gesetzliche Krankenkassen
Stationäre medizinische Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung bei entsprechender medizinischer Indikation und Bewilligung.
Deutsche Rentenversicherung
Rehabilitationsmaßnahmen zur Sicherung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit bei erfüllten persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.
Private Krankenversicherung & Beihilfe
Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte sind ebenfalls herzlich willkommen. Die Vitalisklinik ist nach der Beihilfeverordnung anerkannt.
Privat versichert oder beihilfeberechtigt?
Auch privat Versicherte sowie Beihilfeberechtigte können eine stationäre Rehabilitation in der Vitalisklinik durchführen, sofern die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Wir empfehlen, die Kostenübernahme vorab mit Ihrer privaten Krankenversicherung und gegebenenfalls mit der zuständigen Beihilfestelle zu klären. So lässt sich der Aufenthalt verlässlich vorbereiten.
Fragen zur Aufnahme oder Antragstellung?
Bei organisatorischen Fragen rund um Aufnahme, Unterlagen und Vorbereitung hilft Ihnen das Team der Aufnahme gern weiter.
Telefon:
+49 6621 205-119
Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag 8:00 bis 16:00 Uhr,
Freitag 8:00 bis 14:00 Uhr

Rehabilitation in der Vitalisklinik – Ihr nächster Schritt
Ob geplante medizinische Rehabilitation, Anschlussheilbehandlung oder Klärung Ihrer Wunschklinik: Der Weg in die Vitalisklinik beginnt mit einer guten medizinischen Begründung, den passenden Unterlagen und der Abstimmung mit dem zuständigen Kostenträger.
Informieren Sie sich gern auch über unsere medizinischen Schwerpunkte und Ihre Patientenreise – von der Vorbereitung über die Aufnahme bis zur Rehabilitation vor Ort in Bad Hersfeld.