Sie haben die Möglichkeit, in Ihrem Antrag auf medizinische Rehabiltation anzugeben, in welcher Klinik Sie behandelt werden möchten. Der für Sie zuständige Träger wird prüfen, ob Ihrem Wunsch stattgeben wird. Gegebenenfalls können Sie bei abweichender Entscheidung Widerspruch einlegen.
Das medizinisch-therapeutische Angebot der Vitalisklinik ist auf Anschlussheilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen bei Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten spezialisiert.
Um eine allgemeine Rehabilitation zu erhalten bedarf es eines Antrages, den Sie mit Unterstützung Ihres Haus- oder Betriebsarztes an den Rentenversicherungsträger bzw. an Ihre Krankenkasse weiterleiten - DRV-Bund.
Die Beantragung einer Anschlussheilbehandlung veranlasst der behandelnde Arzt im Krankenhaus in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst. Bei der Auswahl der AHB-Klinik werden Ihre Wünsche als Patient berücksichtigt. Eine Anschlussheilbehandlung ist eine Rehabilitationsmaßnahme, die sich unmittelbar, an eine vorangehende akutstationäre Behandlung, häufig nach einem operativen Eingriff, anschließt.
Gemäß § 9 Abs. 1 SGB IX "Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten" - § 9 SGB IX - wird dem Selbstbestimmungsrecht der Patienten Rechnung getragen. So soll bei Auswahl und Ausführungen von Rehabilitationsleistungen berechtigten Wünschen im Rahmen von bestehenden Möglichkeiten entsprochen werden.